Ziele von Bürgerwindparks
BÜRGERWINDPARK LEITLINIEN IM KREIS STEINFURT
Bis zum Jahr 2050 bilanziell energieautark zu werden - das ist das erklärte Ziel des Kreises Steinfurt. Doch dieses Ziel ist nur durch einen moderaten, langfristigen und nachhaltigen Ausbau der Windenergie zu erreichen. Damit dies verträglich für Mensch und Natur geschieht, hat sich eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Bürgermeistern, Vertretern der Landwirtschaft, Vertretern der Stadtwerke und der örtlichen Banken, des Naturschutzes und des Amtes für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt – mit der Ausarbeitung von Leitlinien für Bürgerwindparks beschäftigt.
Die Leitlinien geben uns und unseren Mitstreitern die Rahmenbedingungen vor, um echte Bürgerwindparks zu realisieren und im Sinne der Bürgerschaft zu handeln. Sie definieren nicht nur die Aspekte des Beteiligungsmodells, sondern auch die Ziele eines Bürgerwindparks.
Übrigens: Aktuell werden die Leitlinien für Bürgerenergie noch einmal neu erarbeitet – diesmal unter Einbeziehung von noch weiteren Vertretern.
Allgemeine Bürgerenergieleitlinien
Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt
Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen
Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen
Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 € bei Windprojekten und ab 500 Euro bei Photovoltaikprojekten.
Kommunen, ggf. deren Beteiligungen/Gesellschaften sowie örtlichen oder überörtlichen Bürgerenergiegesellschaften/ -genossenschaften sind insgesamt mind. 5 % Beteiligungskapital anzubieten.
Sitz der Gesellschaft in den Standortkommunen, bei Photovoltaikprojekten alternativ im Kreis Steinfurt
Mindestens 80 % des Eigenkapitals kommt aus den Standortkommunen (bzw. aus dem Kreis Steinfurt, falls kreisangehörige Energiegenossenschaften eingebunden sind)
Einbeziehung der örtlichen / regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner.
Einbeziehung von lokalen bzw. regionalen Unternehmen, Dienstleistern und Handwerk als ausführende Firmen für Planung, Bau und den Betrieb der Anlagen.
Einbeziehung der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen
Einbindung der Regionalstrommarke „Unser Landstrom“
Unterstützung gemeinwohlorientierter Maßnahmen sowie Arten-, Natur-, Umweltschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Standortkommunen
Ergänzende Leitlinien Bürgerwindparks
Faire Teilhabe aller Beteiligten bzw. aller beteiligten Gruppen, Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, direkte Anwohnerinnen und Anwohner und sonstigen Betroffenen
Sicherstellung einer möglichst direkten finanziellen Bürgerbeteiligung
Kein/e berechtigte/r Bürger/in kann ohne triftigen Grund von einer Beteiligung ausgeschlossen werden
Stimmrecht immer durch Kapital hinterlegt (Ausnahme Energiegenossenschaften)
Keine Sonderrechte für Einzelne
Haltefrist von 15 Jahren (außer Energiegenossenschaften)
Die Leitlinien wurden in der Bürgermeisterkonferenz anerkannt und verabschiedet.